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Fachveranstaltung Tierschutzvollzug im Kanton Bern
vom 20. Oktober in der Expo-Reithalle Thun


Als Mitglied der Organisationsgruppe des Dachverbandes Berner Tierschutzorganisationen habe ich an dem Anlass teilgenommen. Sowohl die Anzahl Teilnehmer wie der Verlauf werden mir positiv in Erinnerung bleiben.

Rückblickend auf diesen Anlass sind mir drei Aspekte besonders in Erinnerung geblieben


Der Regierungsstatthalter hat mit dem Vollzug des Tierschutzes nicht direkt zu tun. Er ist aber bereit, flankierend zu unterstützen und in konkreten Fällen zu koordinieren, wenn immer dies von Nutzen sein kann.


Wann ist eine Zucht gewerbsmässig?
An der Tagung ist das Merkblatt des Bundesamtes für Veterinärwesen BVET verteilt worden. Auf diesem Merkblatt finden sich Richtwerte für die Gewerbsmässigkeit bei Heimtierzuchten, welche so hoch angesetzt sind, dass sie der Definition der Gewerbsmässigkeit in der Tierschutzverordnung widersprechen und eigentlich rechtswidrig sind. Zudem wird mit diesen Richtwerten ein Vollzug der Bestimmungen über die gewerbsmässige Zucht verunmöglicht.
Wer sich der Problematik der „Hinterhofzüchter“ in der täglichen Tierschutzpraxis bewusst wird, wer an der Front feststellt, welche Probleme durch die unsachgemässe Überproduktion von Hunden auf uns zukommt, der wundert sich ob der Sachfremdheit, die hinter diesen Richtwerten des BVET stecken muss.
Das Gesetz würde die Möglichkeit zur Begrenzung des Problems bieten, wird aber durch Vorgaben der Vollzugsbehörden lahmgelegt.
Analoger Richtwert für den Strassenverkehr: „übersetzte Geschwindigkeit kann angenommen werden, wenn der Fahrer regelmässig über 300 km/h fährt“.


Die Überpopulationen und die Verwilderung von Katzen vorwiegend auf dem Lande werden ein schwerwiegendes Problem, das uns Sorgen und Kosten verursacht. Dabei geht es auch hier um die Grundbeziehung zwischen Tier und verantwortlichem Halter. Wenn ein Hofbesitzer seinen Hof wegen persönlichen Problemen verkaufen muss und dem Nachfolger zahlreiche kranke Katzen hinterlässt, so kann es nicht Sache des Tierschutzes, des Kreistierarztes oder der Behörden sein, auf ihre Kosten eine Sanierung durchzuführen. Katzen gehören zu einem Haus oder Hof; der Besitzer oder Pächter ist ihr Halter. Dasselbe gilt für die Jungtiere, wenn sie sich vermehren. Werden zugelaufene Tiere gefüttert, so dass sie beim Hof bleiben, so gehören sie auch dazu.
Wie vermeiden? – eigene Katzen kastrieren und chippen lassen, - Jungtiere platzieren, - die eigenen Katzen in einem geschlossenen Raum füttern und so Gäste ausschliessen.
Offenbar ist bei der Übernahme des Hofes nicht von den Katzen gesprochen worden, was zeigt, wie unwichtig diese Haustiere offenbar sind. Sobald der neue Besitzer die Problematik realisiert, müsste er den Tierhalter ersuchen, eine Sanierung vornehmen zu lassen. Lässt er mehrere Wochen verstreichen ohne etwas zu unternehmen, so wächst die Verantwortung für die Tiere ihm an.
Behörden und Polizei dürfen auf den simplen Hinweis nicht eintreten, die Tiere seien zugelaufen und gehörten nicht dem vermeintlichen Halter, weil die Tiere ja zeigen, wen sie als Halter ansehen. Das BVET könnte auch Richtlinien für die Beziehung Halter – Tier erlassen und festhalten, dass die Verantwortung des Halters beginnt, sobald er ein Tier länger als eine Woche füttert und es regelmässig zurückkommt oder bei ihm bleibt.
Ich komme immer wieder auf die Weisheit von Antoine de Saint-Exupéry zurück: „… du bist zeitlebens für das verantwortlich, was du dir vertraut gemacht hast“.
Aber leider … der Begriff „Verantwortung“ ist ein Rest Sirup in einem leeren Glas; sie kann leicht verwässert und herum geschoben werden.
26.10.2010 BH

Checkliste Kantonspolizei >>>

Der Verein "Tierschutz Region Thun", hat bis jetzt immer gute Plätzchen für seine Schützlinge gefunden, wie man an diesen zwei Beispielen sieht: Artikel aus der Coopzeitung lesen >>>

 

 

 

Unser ISA Wildretter im Einsatz

Praktische Erkenntnisse aus dem Einsatz des ISA Wildretters 

An einem warmen Sommerabend haben sich auf der Laube des Bauernhauses die engagierten Jäger mit dem Präsidenten des Tierschutzvereins Region Thun getroffen, um die Erkenntnisse aus dem Einsatz des Wildretters zu besprechen. Tatsache ist, dass vor allem die Jäger die Sucheinsätze durchgeführt haben. Auf Seiten des Tierschutzes gibt es eine kleine Gruppe von aktiven Helfern, die allerdings nur aus Frauen besteht.
Hanspeter Oesch fasst die Lehren aus seinen zahlreichen Einsätzen mit dem Gerät wie folgt zusammen:
Wo das Gerät eingesetzt wurde, sind keine Rehkitzen vermäht worden; das Gerät funktioniert also gut, braucht jedoch guten Willen und Geduld.
Die sorgfältige Anwendung bedingt einen grossen Zeitaufwand mit einem Team von drei Leuten; das Tragen des Geräts in Hanglagen ist recht mühsam.
Die Suche ist eine Angelegenheit für Frühaufsteher: bei Tagesanbruch um ca. fünf Uhr kann es losgehen, gegen neun Uhr, wenn die Sonne die Umgebung erwärmt, können die Sensoren keine Wärmeunterschiede mehr feststellen.
Die Verantwortung für die Schonung der Rehkitze liegt primär bei den Bauern. Wenn immer sie unter Zeitdruck kommen, sei es wetter- oder berufsbedingt, steigt das Risiko.
Der ISA Wildretter ersetzt die bisherigen Methoden des Verblendens, Anmähens usw. nicht. Allerdings zeigt das Verblenden nicht mehr eine verlässliche Wirkung, weil sich die Rehe an die weiss verpackten Futterballen gewöhnt haben.
Im nächsten Jahr sollen die Bauernfamilien vermehrt zu Mithilfe beim Einsatz des Geräts aufgefordert werden. So kann die Ablösung der Teams besser gelöst werden und die Mitverantwortung zum Tragen kommen.
In unserer Region sind maximal drei Geräte einsetzbar. Sollten weitere Geräte zu einem günstigen Preis angeschafft werden können, so wären Jäger und Tierschutz am Erwerb weiterer Wildretter interessiert. Bereits haben weitere Kreise aus dem Berner Oberland ihr Interesse am Einsatz bekundet.
Alle Beteiligten am Versuchseinsatz des ISA Wildretters sind vom Erfolg der Aktion überzeugt. Die Zusammenarbeit und das Verständnis zwischen Jägerkreisen und Tierschutz ist gefördert worden und werden weitergeführt.
Den Jägern, die sich unter der Leitung von Hanspeter Oesch an der Rehkitzsuche beteiligt haben, gebührt der herzliche Dank des Tierschutzes und der Bauern.

28.08.2010 Beat Haldimann

 

 

 

 

Richtigstellung
Nanuck`s Hundebande – Tierschutzverein für Hunde und Katzen.
Tamara & Dagmar Durtschi sowie Sandra Rothenbühler sind weder Mitglied des Tierschutz Region Thun, noch geschieht ihre „Tätigkeit zum Wohle von Katze und Hund“ in unserem Auftrag!

Medienmitteilung

Tierschutzvollzug mangelhaft

Eine aktuelle Umfrage des Schweizer Tierschutz STS bei seinen 69 Sektionen zeigt: Viele Tierschutzvergehen scheinen von den Behörden nicht mit der nötigen Priorität behandelt zu werden. Bei Abklärungen von problematischen Tierhaltungen lassen sich Vollzugsorgane oft sehr lange Zeit und Kontrollen werden vorangemeldet durchgeführt. Verurteilte Tierschutzsünder können meist mit sehr milden Bussen rechnen. Für den STS und seine Sektionen ist es deshalb zwingend, dass der Tierschutzvollzug verbessert werden muss, sei dies über kantonale Tierschutzanwälte oder vergleichbare Vollzugsstrukturen.

Wenn es um misshandelte oder vernachlässigte Tiere geht, scheinen die zuständigen Behörden in den Kantonen häufig andere Prioritäten zu setzen. Zwar ist seit September 2008 die neue Tierschutzverordnung in Kraft, doch hat sich bisher weder etwas am schleppenden Vollzug noch an den viel zu milden Bussen geändert. Diese Erfahrungen machen jedenfalls die Tierschützer in unserem Land. Eine aktuelle Umfrage des Schweizer Tierschutz STS unter den Sektionen hat ein enttäuschendes Resultat hervorgebracht. Die Tierschutzvereine erhalten jährlich um 5'000 Klagen. Mehr als der Hälfte dieser Fälle gehen sie selbständig nach und entlasten damit Staat und Steuerzahler. Rund 40 Prozent leiten sie an die Behörden weiter. Dabei machen Tierschützer oft die frustriende Erfahrung, dass die staatlichen Organe ihren Klagen nur niedrige Priorität einräumen oder sich mit den Abklärung sehr viel Zeit lassen. Moniert wird von den STS-Sektionen auch, dass staatliche Kontrollen vielmals angemeldet erfolgen und die Gesetzesbestimmungen zuwenig konsequent zugunsten der vernach-lässigten oder schlecht gehaltenen Tiere umgesetzt würden. Für den STS und seine Sektionen ist es deshalb zwingend, dass der Tierschutzvollzug über kantonale Tierschutzanwälte oder vergleichbare Vollzugsstrukturen verbessert werden muss.

So erfolgte beispielsweise am 10. Oktober 2008 eine Strafanzeige gegen einen Landwirt im Kanton Aargau, der seine Tiere über Wochen vernachlässigte und ihnen zuwenig Futter und Wasser zur Verfügung stellte. Ausserdem waren die hygienischen Zustände ungenügend. Doch bis heute hat der Aargauische Tierschutzverein (ATs) vom zuständigen Bezirksamt noch keine Antwort auf seine Klage erhalten.

Im Kanton Schaffhausen wurde von der Polizei eine Katze im Tierheim abgegeben, die völlig ausgehungert war, weil sie drei oder vier Tage allein in der Wohnung gelassen wurde. Doch die Polizei hat weder eine Anzeige erstattet, ja noch nicht einmal einen Rapport erstellt. Eine Busse wurde keine erhoben.

Jahrelang hat der Tierschutz beider Basel aufgrund eingegangener Meldungen eine hobbymässige Schafhaltung beim Veterinäramt beanstandet. Es fehlte ein Witterungs-schutz und mangelte an Wasser und Futter; im Gehege lag Unrat. 2008 erstattete die Polizei endlich eine Strafanzeige gegen den Tierhalter. Doch bis heute hat sich an den unhaltbaren Zuständen nichts geändert.

Erschwerend für viele STS-Sektionen bei all diesen Fällen: Sie erhalten in der Regel keine Auskünfte über den Verfahrensstand und erfahren nur selten von den Behörden, wie ein Fall ausgegangen ist. Zum grössten Teil ehrenamtlich, leisten die Tierschutz-vereine einen entscheidenden Beitrag bei der Umsetzung der Tierschutzgesetzgebung, indem sie jährlich mehreren tausend Tierschutzklagen behandeln, zehntausende von Menschen über Haltung und Umgang mit Tieren informieren und rund 18'000 ausgesetzte oder abgegebene Tiere in ihren Tierheimen aufnehmen, medizinisch versorgen und an bessere Stellen vermitteln. Damit ersparen sie dem Staat jährlich Kosten in mehrfacher Millionenhöhe.

Basel, 16. März 2009

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Tierschutz Region Thun, Postfach 2607, 3601 Thun, 033/341 12 78, PC 30-13366-2, IBAN CH35 0079 0016 2552 9288 0, info(at)tierschutz-region-thun.ch