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Nutztiere: Thema für das Jahr 2009

Nach einer massiven Zunahme der Tierschutzmeldungen aus dem Bereich „Nutztierhaltung“ im vergangenen Jahr und dem Erscheinen des komplett überarbeiteten neuen Tierschutzgesetzes mit einigen Neuerungen für unsere Nutztiere, wählten wir die „Nutztiere“ als Thema für das Jahr 2009.
Das neue Tierschutzgesetz mit der entsprechenden Tierschutzverordnung gilt seit dem 1.September 2008.
Bevor wir auf die Neuerungen mit entsprechenden Verbesserungen der Lebensbedingungen für unsere Nutztiere eingehen, möchten wir die Begriffe Haustiere / Nutztiere / Heimtiere kurz definieren.

Haustiere : einige Tiere hat der Mensch durch Züchtung zu Haustieren gemacht.
                  So entstand z. Bsp. das Hausschwein aus dem Wildschwein. Auch
                  Ziege, Rind, Pferd und Schaf sind durch Züchtung entstandene
                  Haustiere.
Oder gemäss der aktuellen Tierschutzverordnung vom 1.9.2008:
Haustiere:  Domestizierte Tiere der Pferde - , Rinder - , Schweine - , Schaf – und
                 Ziegengattung, domestizierte Yaks und Wasserbüffel, Lamas,
                  Alpakas, Hauskaninchen, Haushunde und Hauskatzen, Haustauben
                  sowie Hausgeflügel wie Haushühner, Truthühner, Perlhühner,
                  Hausenten und Hausgänse.
Für diese Haustiere unterscheidet die Tierschutzverordnung je nach Nutzungsart die zwei Kategorien Nutztiere und Heimtiere.


Nutztiere:   Tiere von Arten, die direkt oder indirekt zur Produktion von
                  Lebensmitteln oder für eine bestimmte andere Leistung gehalten
                  werden oder dafür vorgesehen sind.



Heimtiere:  Tiere, die aus Interesse am Tier oder als Gefährten im Haushalt
                  gehalten werden oder für eine solche Verwendung vorgesehen sind.

Während also Heimtiere als Gefährten des Menschen meist in seiner Wohnung oder in seiner direkten Umgebung gehalten werden, werden Nutztiere in Art und Anzahl entsprechenden Stallungen oder Gehegen untergebracht. Die Tierschutzverordnung regelt neben den allgemeinen Tierhaltungsvorschriften die gesetzlichen Mindestanforderungen für das Halten der verschiedenen Tiere entsprechend der Haltungsform.

Nun zu den Neuerungen im neuen Tierschutzgesetz.:

Erstmals wurde ein Artikel zur Pferdehaltung gesetzlich verankert. Die wesentlichsten Verbesserungen sind dabei das Verbot der Einzelhaltung, das Verbot der Anbindehaltung (Uebergangsfrist 5 Jahre, d.h. gültig ab 2013 ) sowie das Recht auf täglichen Auslauf oder Ausritt.

Ebenfalls neu sind verbindliche Vorschriften für die Schaf – und Ziegenhaltung:
Ab 2010 dürfen die 76 000 Ziegen und die 450 000 Schafe in unserem Land weich auf Einstreu liegen. Zudem gilt mit einer Uebergangsfrist von 5 Jahren (!!!)  für alle Nutztiere das Recht auf Wasser, d.h. einen ständigen Zugang zu einer Tränkemöglichkeit.

Neben der tierschonenden Regelung der allermeisten schmerzhaften Eingriffe fällt weiter die Beschränkung der Transportzeiten auf maximal sechs Stunden auf. Diese Beschränkung für normale Tiertransporte wie auch für Schlachttiertransporte ist weltweit einzigartig.

Wir nehmen zur Kenntnis, dass in der sechsjährigen Entstehungsgeschichte des neuen Tierschutzgesetzes lange nicht alle Anliegen des Tierschutzes erfüllt werden konnten. Dennoch konnten einige wesentliche Verbesserungen erreicht werden, und es bleibt nur zu hoffen, dass diese nach den zum Teil unverständlich langen Uebergangsfristen auch entsprechend eingehalten werden.

 

 

 

 

Tierschutz Region Thun, Postfach 2607, 3601 Thun, 033/341 12 78, PC 30-13366-2, IBAN CH35 0079 0016 2552 9288 0, info(at)tierschutz-region-thun.ch